Drei Rollen, die oft verwechselt werden

Brandschutzhelfer, Brandschutzbeauftragter und Evakuierungshelfer klingen ähnlich, bezeichnen aber unterschiedliche Aufgaben, Qualifikationen und Verantwortungen.

Wer die Rollen sauber trennt, besetzt sie passend und vermeidet Lücken in der Brandschutzorganisation. Die folgende Abgrenzung ordnet die drei Begriffe ein.

Der Brandschutzhelfer

Der Brandschutzhelfer ist ein Beschäftigter, der im Ernstfall Entstehungsbrände bekämpft und die Räumung unterstützt. Seine Grundlagen sind die ASR A2.2 und die DGUV Information 205-023.

Er wird in Theorie und Praxis ausgebildet, inklusive Löschübung. In nahezu jedem Betrieb ist mindestens eine solche Person nötig; als Richtwert gelten rund 5 % der Beschäftigten.

Der Brandschutzhelfer trägt keine übergreifende Verantwortung für die Brandschutzorganisation. Seine Rolle ist auf das unmittelbare Handeln im Ernstfall ausgerichtet.

Der Brandschutzbeauftragte

Der Brandschutzbeauftragte ist eine organisatorische Rolle mit weitergehender Verantwortung. Er unterstützt die Unternehmensleitung in allen Fragen des betrieblichen Brandschutzes:

  • Mitwirkung bei Gefährdungsbeurteilung und Brandschutzordnung
  • Begehungen, Mängelerfassung und deren Nachverfolgung
  • Beratung zu baulichem, technischem und organisatorischem Brandschutz
  • Schnittstelle zu Feuerwehr, Behörden und Sachverständigen

Qualifikation des Beauftragten

Die Qualifikation ist deutlich umfangreicher als die des Helfers und erfolgt in einer gesonderten Ausbildung mit eigenem Prüfungsteil.

Ob ein Brandschutzbeauftragter erforderlich ist, hängt von Gebäudeart, Nutzung und behördlichen Auflagen ab. Häufig wird er bei bestimmten Sonderbauten oder Nutzungen verlangt.

Der Evakuierungs- oder Räumungshelfer

Der Evakuierungshelfer, auch Räumungshelfer genannt, konzentriert sich auf die geordnete Räumung. Er sorgt dafür, dass im Ernstfall alle Personen die Flucht- und Rettungswege finden und Bereiche vollständig geräumt werden:

  • Kontrolle zugewiesener Bereiche, etwa Etagen oder Abschnitte
  • Unterstützung von Personen mit eingeschränkter Mobilität
  • Lenkung zu Sammelplätzen und Rückmeldung an die Einsatzkräfte

Wer wann gebraucht wird

Der Brandschutzhelfer ist die Basis und in praktisch jedem Betrieb erforderlich. Evakuierungshelfer kommen hinzu, wo die Räumung wegen Größe, Publikumsverkehr oder Hilfebedarf besonders zu organisieren ist.

Ein Brandschutzbeauftragter wird nötig, wenn Umfang und Risiko der Anlage eine dauerhafte organisatorische Betreuung verlangen. In der Praxis greifen die Rollen ineinander, statt sich auszuschließen. Häufig übernimmt ein Brandschutzhelfer zugleich Aufgaben der Räumung.

Die passende Aufstellung finden

Welche Rollen Ihr Betrieb besetzen sollte und in welchem Umfang, ergibt sich aus Ihrer Nutzung, Ihrer Größe und Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Das Brandschutz- und Sachverständigenbüro Schnese hilft Ihnen, die Rollen sinnvoll zuzuordnen und die Ausbildung darauf abzustimmen. Eine erste Einschätzung erhalten Sie kostenfrei.