Warum Ihr Betrieb Brandschutzhelfer braucht

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Vorkehrungen für die Brandbekämpfung und die Evakuierung der Beschäftigten zu treffen. Dazu gehört, geeignete Personen zu benennen und auszubilden.

Diese Personen sind die Brandschutzhelfer. Sie bekämpfen Entstehungsbrände, unterstützen im Ernstfall die Räumung und sorgen dafür, dass in den ersten Minuten überlegt gehandelt wird.

Wie viele davon Sie benötigen, ist keine reine Formsache. Die Zahl lässt sich begründen — und genau das erwarten Prüfer, Versicherer und Aufsichtsbehörden.

Der 5-%-Richtwert der ASR A2.2

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 nennt einen Richtwert: In der Regel gelten rund 5 % der Beschäftigten als angemessene Zahl an Brandschutzhelfern.

Der Wert ist ein Ausgangspunkt, keine starre Obergrenze. Er unterstellt eine normale Brandgefährdung und übliche betriebliche Verhältnisse.

Maßgeblich ist die Zahl der anwesenden Beschäftigten, nicht allein die Zahl auf dem Papier. Schicht-, Teilzeit- und Urlaubsmodelle können dazu führen, dass Sie mehr Helfer benennen, damit zu jeder Betriebszeit ausreichend ausgebildete Personen vor Ort sind.

Wann mehr als 5 % sinnvoll sind

Der Richtwert steigt, sobald das Risiko oder die betriebliche Situation es verlangt. Die ASR A2.2 nennt dafür mehrere Anhaltspunkte:

  • erhöhte Brandgefährdung, etwa durch brennbare Stoffe, Zündquellen oder besondere Arbeitsverfahren
  • hoher Publikumsverkehr, zum Beispiel in Verkaufs-, Gastronomie- oder Veranstaltungsbereichen
  • Personen, die sich nicht selbst in Sicherheit bringen können, etwa in Pflege- oder Betreuungseinrichtungen
  • große räumliche Ausdehnung, verschachtelte Gebäude oder mehrere Standorte und Ebenen

Auch der Kleinbetrieb ist in der Pflicht

Eine niedrige Beschäftigtenzahl entbindet nicht von der Pflicht. Auch ein kleines Büro, eine Praxis oder eine Werkstatt benötigt mindestens eine ausgebildete Person.

Rechnerisch ergäben 5 % bei zehn Beschäftigten nur eine halbe Person. In der Praxis wird aufgerundet — und es sollte mehr als eine Person geschult sein, sonst steht der Betrieb bei Urlaub oder Krankheit ohne Helfer da.

Die Zahl folgt aus der Gefährdungsbeurteilung

Verbindlich festgelegt wird die Zahl nicht durch eine Faustregel, sondern durch Ihre Gefährdungsbeurteilung. Sie ist der Ort, an dem der Richtwert auf Ihren Betrieb übertragen und begründet wird.

Dort halten Sie fest, welche Bereiche welche Gefährdung aufweisen, wie viele Personen anwesend sind und wie sich das auf die Zahl der Helfer auswirkt. Damit ist die Zahl nachvollziehbar und im Audit belastbar.

Ein zu knapp bemessener Ansatz fällt spätestens bei einer Begehung auf. Ein sauber hergeleiteter zeigt, dass der Brandschutz im Betrieb organisiert ist.

Rechenbeispiele zur Orientierung

Die folgenden Beispiele sind Näherungen bei normaler Brandgefährdung. Die konkrete Zahl kann je nach Gefährdungsbeurteilung, Branche und Bundesland höher liegen:

  • rund 40 Beschäftigte: als Ausgangspunkt etwa zwei Brandschutzhelfer
  • rund 100 Beschäftigte: als Ausgangspunkt etwa fünf Helfer
  • rund 200 Beschäftigte: als Ausgangspunkt etwa zehn Helfer
  • bei erhöhter Gefährdung oder Schichtbetrieb entsprechend mehr

Unterstützung bei der Ermittlung

Ob der 5-%-Richtwert für Ihren Betrieb genügt oder ob Sie aufstocken sollten, lässt sich anhand Ihrer Räume, Ihrer Nutzung und Ihrer Gefährdungsbeurteilung klären.

Das Brandschutz- und Sachverständigenbüro Schnese unterstützt Sie dabei, die passende Zahl herzuleiten und nachvollziehbar zu dokumentieren. Eine erste Einschätzung erhalten Sie kostenfrei.