Was die Ausbildung leisten soll
Eine Brandschutzhelfer-Ausbildung befähigt Beschäftigte, im Ernstfall richtig zu reagieren: einen Entstehungsbrand einzuschätzen, einen Feuerlöscher sicher einzusetzen und die Räumung zu unterstützen.
Als praxisbewährte Grundlage dient die DGUV Information 205-023. Sie beschreibt Inhalte und Umfang und teilt die Ausbildung in einen theoretischen und einen praktischen Teil.
Theoretische Inhalte
Der Theorieteil vermittelt das Grundwissen, auf dem sicheres Handeln beruht. Dazu gehören die Entstehung und Ausbreitung von Bränden ebenso wie die betrieblichen Abläufe im Ernstfall:
- Grundzüge des Verbrennungsvorgangs und der Brandausbreitung
- Brandklassen A, B, C, D und F und die dazu passenden Löschmittel
- Aufbau, Wirkung und Grenzen tragbarer Feuerlöscher
- betriebliche Brandschutzorganisation, Flucht- und Rettungswege
- Verhalten im Brandfall, Alarmierung und Unterstützung der Räumung
Das richtige Löschmittel
Ein zentraler Punkt ist die Wahl des passenden Löschmittels. Jede Brandklasse verlangt ein geeignetes Mittel, und ein falsches kann die Lage verschärfen.
Wasser darf zum Beispiel niemals auf einen Fettbrand der Klasse F oder auf einen Metallbrand der Klasse D gelangen — beides führt zu heftigen Reaktionen. Genau solche Zusammenhänge macht der Theorieteil verständlich.
Praktische Löschübung
Auf die Theorie folgt die Praxis. In einer Löschübung setzen die Teilnehmer selbst einen Feuerlöscher ein, häufig an einer sicheren Übungsanlage.
Diese Erfahrung ist entscheidend. Wer einmal einen Löscher in der Hand hatte, zögert im Ernstfall weniger und bedient ihn sicherer. Geübt werden Auslösen, Abstand, Löschtechnik und das Erkennen der eigenen Grenzen.
Dauer der Ausbildung
Als Richtwert ist die Ausbildung kompakt gehalten und umfasst Theorie und Praxis an einem halben bis ganzen Tag. Der genaue Umfang richtet sich nach Betrieb, Vorkenntnissen und Gefährdung.
Für Betriebe mit besonderen Risiken kann der praktische Teil ausführlicher ausfallen. Die Ausbildung lässt sich in der Regel gut in den Arbeitsalltag einplanen und für mehrere Beschäftigte gebündelt durchführen.
Auffrischung und Zertifikat
Wissen und Sicherheit im Umgang mit dem Löscher lassen mit der Zeit nach. Deshalb ist eine regelmäßige Auffrischung vorgesehen.
Als Richtwert gilt ein Abstand von etwa drei bis fünf Jahren. Ein Intervall bis zu fünf Jahren sollte in der Gefährdungsbeurteilung begründet sein; bei erhöhter Gefährdung kann ein kürzerer Abstand sinnvoll sein.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Beschäftigten einen Nachweis über Inhalt und Datum der Schulung. Bei Begehungen gehören Anzahl, Zertifikate und Datum der letzten Schulung zu den Punkten, die regelmäßig geprüft werden.
Schulung für Ihren Betrieb
Ob Erst- oder Auffrischungsschulung, für einzelne Beschäftigte oder ganze Teams: Die Ausbildung lässt sich auf Ihre Räume, Ihre Gefährdung und Ihren Zeitplan abstimmen.
Das Brandschutz- und Sachverständigenbüro Schnese berät Sie zu Inhalt, Umfang und Turnus. Eine erste Einschätzung erhalten Sie kostenfrei.


