Brandschutz & SachverständigenbüroSCHNESEBrandschutz und Sachverständigenbüro Schnese e.K.

Organisation im Betrieb

Brandschutzordnung A · B · C

Klare Regeln für alle Beteiligten — verständlich formuliert, prüfsicher dokumentiert.

Beratungsgespräch am Tisch zwischen zwei Personen

Wer darf was, wer tut was im Brandfall? Die Brandschutzordnung beantwortet das für alle im Gebäude — vom kurzen Aushang bis zu den besonderen Pflichten einzelner Verantwortlicher.

Wir erstellen Ihre Brandschutzordnung nach DIN 14096, zugeschnitten auf Ihren Betrieb — so kurz wie möglich, so konkret wie nötig.

Warum die Brandschutzordnung dazugehört

Der beste bauliche Brandschutz nützt wenig, wenn im Ernstfall niemand weiß, was zu tun ist. Die Brandschutzordnung regelt Verhalten, Zuständigkeiten und Abläufe — und ist fester Bestandteil des organisatorischen Brandschutzes.

Bei Begehungen, im Versicherungsfall und in der Unterweisung wird sie regelmäßig verlangt. Fehlt sie oder ist sie veraltet, ist das ein vermeidbares Risiko.

Leistungsumfang

Das ist enthalten.

01

Teil A (Aushang)

Der kompakte Aushang mit den wichtigsten Verhaltensregeln.

02

Teil B (Beschäftigte)

Regeln für alle Personen ohne besondere Brandschutzaufgaben.

03

Teil C (Verantwortliche)

Besondere Pflichten für Personen mit Sonderaufgaben.

04

Betriebsspezifisch

Auf Ihre Nutzung, Bereiche und Risiken zugeschnitten.

05

Unterweisungs-fähig

So aufbereitet, dass Sie damit direkt unterweisen können.

Warum Schnese

Ein Partner, der Verantwortung trägt.

Bei uns arbeiten Sie direkt mit dem Sachverständigen — ohne Abteilungen, ohne Reibungsverluste.

Jetzt anfragen

Unabhängig & neutral

Keine Produktbindung.

Prüfsicher dokumentiert

Jede Leistung mit Nachweis.

Aus einer Hand

Ein Partner, keine Schnittstellen.

Regional verwurzelt

Region Hannover, bundesweit tätig.

Fragen & Antworten

Gut zu wissen.

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: 05045 9123116.

Brauche ich alle drei Teile?

Teil A (Aushang) und Teil B (für Beschäftigte) sind der Regelfall. Teil C kommt hinzu, wenn es Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben gibt. Wir klären den Umfang für Ihren Betrieb.

Wie oft muss die Brandschutzordnung aktualisiert werden?

Sie sollte regelmäßig überprüft und bei wesentlichen Änderungen — Umbau, neue Nutzung, geänderte Abläufe — angepasst werden. Üblich ist eine Überprüfung etwa alle zwei Jahre.

Gehört die Unterweisung dazu?

Die Ordnung ist die Grundlage; die Unterweisung Ihrer Beschäftigten baut darauf auf. Auf Wunsch übernehmen wir auch die Schulung.

Kontakt

Kostenlose Ersteinschätzung.

Schildern Sie kurz Ihr Vorhaben zu Brandschutzordnung — Sie erhalten eine ehrliche Einschätzung, ob und was zu tun ist. Unverbindlich.

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